Ich vertrete bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie bei der Regulierung von Unfallschäden. Das Spektrum reicht von Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen über Vorwürfe wegen Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis bis zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Im Mittelpunkt stehen die sorgfältige Prüfung des Tatvorwurfs oder der Haftungslage sowie die möglichen finanziellen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen.
Das Verkehrsrecht umfasst sowohl Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr als auch die zivilrechtliche Regulierung von Verkehrsunfällen. Je nach Ausgangslage können neben Geldbußen oder Geldstrafen insbesondere Punkte, Fahrverbote, Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Bedeutung sein. Entscheidend ist daher eine sorgfältige Prüfung des konkreten Sachverhalts und der jeweils einschlägigen rechtlichen Folgen.
Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Neben einer Geldbuße können insbesondere Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot drohen. Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Für die Verteidigung können insbesondere Messverfahren, Fahreridentifizierung und Beweislage von Bedeutung sein.
Verkehrsverstöße können über eine Geldbuße oder Geldstrafe hinaus erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten kann nach § 25 StVG ein Fahrverbot angeordnet werden; bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten kommt unter den Voraussetzungen der §§ 69 ff. StGB auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Für die Verteidigung ist deshalb frühzeitig zu prüfen, welche fahrerlaubnisrechtlichen Folgen konkret drohen und welche Einwendungen gegen Tatvorwurf und Rechtsfolge bestehen. Besondere Bedeutung kann dies haben, wenn der Führerschein beruflich oder persönlich unverzichtbar ist.
Nicht jeder Verkehrsverstoß bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Strafrechtlich relevant können insbesondere Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sein. Je nach Vorwurf drohen Geld- oder Freiheitsstrafe; bei bestimmten Verkehrsstraftaten kann außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht kommen. Für die Verteidigung sind deshalb sowohl der konkrete Tatvorwurf als auch die Beweislage und die möglichen fahrerlaubnisrechtlichen Folgen sorgfältig zu prüfen.
Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um die vollständige Durchsetzung der Schadensersatz- und gegebenenfalls Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten. Erstattungsfähig können je nach Fall insbesondere Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie weitere unfallbedingte Schäden sein. Maßgeblich sind insbesondere der konkrete Unfallhergang, die Haftungsverteilung und die Höhe des nachweisbaren Schadens. Die Ansprüche werden regelmäßig gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
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